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Ab November 2024 wird in Deutschland erstmals die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt. Sie soll Unternehmen und Unternehmern eine eindeutige steuerliche Zuordnung ermöglichen und deren steuerliche Erfassung vereinfachen. Diese Einführung bringt einige Änderungen mit sich, die besonders für das Impressum auf Webseiten relevant sind.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist, wer sie erhält und wie sie sich auf das Impressum und Datenschutzanpassungen auswirkt.
Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Die W-IdNr. ist eine zusätzliche, eindeutige Nummer zur steuerlichen Identifikation aller wirtschaftlich Tätigen in Deutschland. Anders als die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID) erfasst die W-IdNr. mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten oder Betriebsstätten eines Unternehmens individuell. Sie bleibt für die gesamte Dauer der wirtschaftlichen Aktivität gleich und soll neben der USt.-ID verwendet werden.
Die Vergabe der W-IdNr. ist das Ergebnis langer Planung und Vorbereitungen, die im Oktober 2024 durch eine steuerrechtliche Verordnung festgelegt und durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) umgesetzt wurde. Unternehmen erhalten ihre W-IdNr. ab November 2024.
Muss die W-IdNr. beantragt werden?
Nein. Die W-IdNr. wird automatisch durch das zuständige Finanzamt für jeden wirtschaftlich Tätigen beantragt und dann vom BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) vergeben. Unternehmer müssen also selbst keinen Antrag stellen.
Wer erhält eine W-IdNr.?
Die W-IdNr. wird an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben, also an:
- natürliche Personen (z. B. Einzelunternehmer),
- juristische Personen (z. B. GmbHs) und
- Personenvereinigungen (z. B. GbRs).
Selbst Kleinunternehmer erhalten eine W-IdNr., und die Nummer bleibt unverändert, solange die wirtschaftliche Tätigkeit fortbesteht.
Aufbau und Funktion der W-IdNr.
Die W-IdNr. ähnelt der USt.-ID und setzt sich wie folgt zusammen:
- Sie beginnt mit dem Kürzel „DE“ und neun weiteren Ziffern (identisch zur USt.-ID).
- Zusätzlich enthält sie ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal.
Beispiel für eine W-IdNr.:DE123456789-00001
Dieses zusätzliche Merkmal kann ab 2026 variieren, wenn neue wirtschaftliche Tätigkeiten oder zusätzliche Betriebsstätten hinzukommen. Für jede neue Tätigkeit oder Betriebsstätte wird ein neues Unterscheidungsmerkmal vergeben, um die steuerliche Erfassung noch detaillierter zu gestalten.
Wird die W-IdNr. die USt.-ID ersetzen?
Nein. Die W-IdNr. tritt zur USt.-ID hinzu und ergänzt sie lediglich. Der Stamm der Nummern bleibt identisch zur USt.-ID, mit dem zusätzlichen Unterscheidungsmerkmal zur Unterscheidung. Die USt.-ID behält weiterhin ihre Gültigkeit und Bedeutung.
Erhalt und Mitteilung der W-IdNr.
Der Erhalt der W-IdNr. hängt davon ab, ob ein Unternehmen bereits über eine USt.-ID verfügt:
- Bei vorhandener USt.-ID:
Unternehmen erhalten keine persönliche Mitteilung der W-IdNr.; das BZSt gibt lediglich bekannt, dass die USt.-ID um das fünfstellige Unterscheidungsmerkmal ergänzt wird. Diese Mitteilung erfolgt öffentlich, zum Beispiel im Bundessteuerblatt. - Bei fehlender USt.-ID:
Unternehmen ohne bisherige USt.-ID erhalten die W-IdNr. über das ELSTER-Portal und werden per E-Mail benachrichtigt.
Ab November 2024 können Unternehmen ihre W-IdNr. auf Anfrage auch separat abfragen, unabhängig davon, ob eine USt.-ID besteht.
Auswirkungen auf das Impressum
Mit der Einführung der W-IdNr. ändern sich die gesetzlichen Anforderungen für die Angabe der Nummer im Impressum:
- Impressumspflicht bei vorhandener USt.-ID:
Laut § 5 Abs. 1 Nr. 6 des deutschen Datenschutzgesetzes (DDG) müssen Unternehmen im Impressum entweder die USt.-ID oder die W-IdNr. angeben – nicht beide. Somit besteht keine Pflicht, beide Nummern im Impressum zu listen. - Impressumspflicht bei fehlender USt.-ID:
Verfügt ein Unternehmen nur über eine W-IdNr. (also keine USt.-ID), muss diese im Impressum eindeutig und korrekt angeben werden. Wichtig: Die W-IdNr. darf nicht gekürzt oder als USt.-ID dargestellt werden, sondern muss in der vollständigen Form (z. B.DE123456789-00001
) genannt werden.
Unternehmen ohne USt.-ID müssen ihr Impressum also nach Erhalt der W-IdNr. anpassen.
II. Anpassungen bei Datenschutzerklärungen für Google-Dienste
Neben den Änderungen durch die W-IdNr. gibt es auch wichtige Neuerungen für die Datenschutzerklärung auf Websites, die Google-Dienste nutzen. Google fordert von Seitenbetreibern die Einbindung eines neuen Links zu Google-Richtlinien, um Besucher umfassend über die Datenverarbeitung durch Google zu informieren. Betroffene Dienste sind unter anderem:
- Google Maps
- Google Analytics
- Google Fonts
- Google Kundenrezensionen
Die Nichtangabe des Links kann zu Sanktionen führen, die von Funktionseinschränkungen bis zur Kontosperrung reichen.
Neuer Pflichtlink:
https://business.safety.google/privacy/
Fazit: Jetzt Impressum und Datenschutzerklärung anpassen!
Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer und die neuen Anforderungen von Google für die Datenschutzerklärung machen es notwendig, Impressum und Datenschutzerklärungen zeitnah anzupassen. Unternehmen, die über keine USt.-ID verfügen, sollten die W-IdNr. ins Impressum aufnehmen. Seitenbetreiber, die Google-Dienste nutzen, sollten den neuen Google-Link in ihre Datenschutzerklärung einbauen, um rechtliche und funktionale Risiken zu vermeiden.
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