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Am 14. Mai 2024 trat das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft. Dieses Gesetz ergänzt nicht nur den Digital Services Act (DSA) der EU, sondern ersetzt auch das bisherige Telemediengesetz (TMG) und benennt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) um. Diese Änderungen betreffen fast alle Webseitenbetreiber. Hier wird erläutert, was das für Webseiten bedeutet und wie das Impressum und die Datenschutzerklärung angepasst werden können.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist das Digitale-Dienste-Gesetz?
- Welche Auswirkungen hat das DDG auf Impressum und Datenschutzerklärung?
- Welche Schritte sind jetzt notwendig?
- Anpassung von Datenschutzerklärungen und Verpflichtungserklärungen
- Unsere Unterstützung bei der Umstellung
1. Was ist das Digitale-Dienste-Gesetz?
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) dient der Umsetzung des Digital Services Act (DSA) der EU auf nationaler Ebene. Der DSA zielt darauf ab, rechtswidrige Inhalte im Internet zu reduzieren und legt umfangreiche Pflichten für Online-Dienste fest. Das DDG konkretisiert diese Pflichten in Deutschland.
2. Welche Auswirkungen hat das DDG auf Impressum und Datenschutzerklärung?
Mit dem DDG werden das Telemediengesetz (TMG) und das NetzDG ersetzt, während das TTDSG in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt wird. Diese Änderungen erfordern Anpassungen im Impressum und in der Datenschutzerklärung.
Impressum
Die Impressumspflicht, die bisher in § 5 TMG geregelt war, ist nun in § 5 DDG zu finden. Obwohl der Inhalt unverändert bleibt, empfiehlt sich der Verweis auf das TMG durch den Verweis auf das DDG oder das Weglassen des Paragrafen, um zukünftige Anpassungen zu vermeiden.
Datenschutzerklärung
In der Datenschutzerklärung sind die richtigen Rechtsgrundlagen anzugeben. Daher alle Verweise auf das TTDSG durch das neue Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) ersetzen.
3. Welche Schritte sind jetzt notwendig?
Um rechtlich abgesichert zu sein, sollten sowohl das Impressum als auch die Datenschutzerklärung aktualisiert werden. Hier eine einfache Anleitung:
3.1. Aktualisierung des Impressums
Das DDG betrifft alle Anbieter von Online-Diensten. Daher den Verweis im Impressum von § 5 TMG auf § 5 DDG ändern oder den Paragrafen ganz weglassen, um bei zukünftigen Änderungen Anpassungen zu ersparen.
3.2. Aktualisierung der Datenschutzerklärung
Da die korrekten Rechtsgrundlagen in der Datenschutzerklärung anzugeben sind, jeden Verweis auf das TTDSG durch TDDDG ersetzen.
Seit dem 17. Februar 2024 gelten auch die neuen Regelungen des DSA für alle Plattformen. Das DDG setzt diese Bestimmungen auf nationaler Ebene um. Mit dem Inkrafttreten des DDG ist das TMG außer Kraft gesetzt und seine Regelungen sind in DSA und DDG integriert. Zudem wurde das TTDSG in TDDDG umbenannt.
4. Anpassung von Datenschutzerklärungen und Verpflichtungserklärungen
Datenschutzerklärungen gem. Artt. 13 und 14 DS-GVO
Sämtliche Datenschutzerklärungen für Kunden, Lieferanten, Bewerber, Mitarbeiter und andere Betroffene auf Verweise auf das TMG und TTDSG überprüfen. „Telemedien“ durch „Digitale Dienste“ ersetzen und die Rechtsgrundlagen entsprechend abändern. Eine gesonderte Informierung der Betroffenen über diese Änderungen ist nicht erforderlich.
Verpflichtungserklärung zum Datenschutz für Mitarbeiter
Alle datenschutzrechtlichen Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter überprüfen und anpassen. Besonders Verweise auf das Fernmeldegeheimnis (zuvor § 3 TTDSG oder § 88 TKG) sollten nun auf § 3 TDDDG geändert werden. Auch den Begriff „Telemedien“ durch „Digitale Dienste“ ersetzen. Bereits unterschriebene Verpflichtungserklärungen müssen nicht erneut angepasst werden.
5. Unsere Unterstützung bei der Umstellung
SP Design Websites & eCommerce bietet in Zusammenarbeit mit eRecht24 an, diese Änderungen für Kunden zum Pauschalpreis von 49 Euro zzgl. MwSt. vorzunehmen. Mit dem Agenturtool von eRecht24 wird sichergestellt, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Zusätzlich erfolgt, soweit erforderlich, die Anpassung der Cookie-Banner.
Fazit
Die Umstellung vom TMG auf DDG und vom TTDSG auf TDDDG sind vorwiegend redaktioneller Natur, aber dennoch notwendig. Damit die Webseite und Dokumente diese Änderungen widerspiegeln und rechtlich abgesichert sind, lohnt es sich, das Impressum und die Datenschutzerklärung entsprechend zu aktualisieren. Bei Bedarf steht SP Design Websites & eCommerce gerne zur Unterstützung bereit.