BlOG & News
1. EuGH: Zwingende Anredeauswahl ist DSGVO-Verstoß
Mit seinem Urteil vom 09.01.2025 (Az. C 394/23) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die verpflichtende Abfrage einer Anrede – also die Festlegung als „Herr“ oder „Frau“ – bei Formularen auf Websites gegen den Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO verstößt, sofern diese ausschließlich für personalisierte Kommunikation genutzt wird. Online-Händler müssen ihre Formulare entsprechend anpassen, sodass der Seitenbesucher nicht gezwungen wird, sich festzulegen.
2. Abschaltung der OS-Plattform zum 20.07.2025
Seit dem 09.01.2016 mussten Online-Händler gemäß der ODR-Verordnung (EU) 524/2013 auf ihren Internetauftritten einen anklickbaren Link zur OS-Plattform der EU-Kommission einbinden. Mit der EU-Verordnung 2024/3228 wird diese Verordnung zum 20.07.2025 aufgehoben – ebenso wird der Betrieb der OS-Plattform eingestellt und sämtliche zugehörigen Daten gelöscht.
Wichtig:
- Link-Verfügbarkeit: Der Link zur OS-Plattform muss bis 19.07.2025, 23:59 Uhr vorhanden sein. Ab dem 20.07.2025, 00:00 Uhr darf dieser Link nicht mehr auf Ihrer Website erscheinen.
- Empfehlung für Shop-Betreiber:
Wir empfehlen, die Website am 19.07.2025 gegen Abend in den Wartungsmodus zu versetzen, den Link in diesem Zeitraum zu entfernen und die Seite dann am darauffolgenden Sonntagmorgen wieder online zu schalten – so vermeiden Sie das nächtliche Aufbleiben. - Für Repräsentationsseiten:
Website-Betreiber, die keine Vertragsleistungen über ihre Website anbieten (also reine Repräsentationsseiten betreiben), können den Hinweis zur OS-Plattform bereits jetzt entfernen. - Hinweis zu ADR:
Die Hinweise gemäß der ADR-Richtlinie – ob man bereit oder verpflichtet ist, an alternativer Streitbeilegung (ADR) teilzunehmen – bleiben von der Aufhebung der ODR-VO und der OS-Plattform unberührt. Diese Angaben müssen auch nach dem 19.07.2025 weiterhin dargestellt werden.
3. Neuregelung für Kleinunternehmer – Handlungsbedarf!
Zum 01.01.2025 tritt eine Neuregelung für Kleinunternehmer in Kraft. Das Jahressteuergesetz 2024 hat § 19 UStG grundlegend überarbeitet und an EU-Recht angepasst.
Auswirkungen für Online-Händler:
- Preisangaben müssen klar als Gesamtpreise kommuniziert werden.
- Es muss deutlich gemacht werden, dass im Falle eines Erwerbs kein Vorsteuerabzug möglich ist.
- Online-Händler sollten einen Hinweis einfügen, dass aufgrund der Steuerbefreiung keine Umsatzsteuer anfällt.
Für weitere Informationen und konkrete Formulierungsbeispiele lesen Sie den Beitrag der IT-Kanzlei München unter:
Hinweis zur Kleinunternehmerregelung
4. Neues Digitales-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt das TMG
Mit dem Inkrafttreten des Digitalen-Dienste-Gesetzes (DDG) am 14.05.2024 erfolgt nicht nur eine Ergänzung des Digital Services Act (DSA) der EU, sondern auch eine Ablösung des bisherigen Telemediengesetzes (TMG).
Viele Webseitenbetreiber nutzen noch den veralteten §5 TMG im Impressum – dies ist ab sofort nicht mehr zulässig.
Wir berichteten bereits zu diesem Thema: TMG wird zum DDG
Weitere Details zu diesen und anderen Themen finden Sie in unseren ausführlichen Blog- und Newsbeiträgen auf unserer Website:
https://sp-design.eu/blog_news
Sollten Sie Unterstützung benötigen oder Hilfe bei der Umsetzung wünschen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wir bearbeiten Ihr Impressum, die dazugehörige Datenschutzerklärung sowie das Cookiebanner zu Vorzugspreisen.
Kunden mit einem aktiven Wartungsvertrag erhalten alle Änderungen automatisch.